Informationen zum Fach Musik in Oberstufe und Abitur

Bei der Auswahl der eurer Fächer in der Oberstufe habt ihr in verschiedener Weise die Möglichkeit, Musik in die Gesamtwertung mit einfließen zu lassen. Folgende Möglichkeiten gibt es:

 

I. Pflichtfachbereich:   Additum  - Schriftlich-Praktische Abiturprüfung

Seit der Einführung des G 8 kann an jedem Gymnasium auch im Fach Musik das Abitur abgelegt werden. Musik als Additum ist dann neben den Pflichtfächern Deutsch und Mathematik als 3. Abiturfach (schriftlich-praktisch) festgelegt.

Die Voraussetzungen und die Verfahrensweisen bei Leistungserhebungen sollen hier kurz dargestellt werden.

1. Voraussetzungen:

Da die Entscheidung, im Fach Musik das Abitur zu abzulegen, bereits in der 10. Jahrgangsstufe getroffen wird, sind dafür laut KMBek. vom 11.9.09 folgende Voraussetzungen notwendig:

  • Die Schülerin/ der Schüler muss im Zwischenzeugnis der 10. Jahrgangsstufe mindestens befriedigende Leistungen nachweisen.
  • Sie/er muss angemessene Fertigkeiten im Spiel eines anerkannten Instruments (ggf. auch Gesang) nachweisen.
    Beispiel für das Eingangsniveau für Klavier (§ 49 Abs. 2 Nr. 2 GSO), Auswahl:

Eingangsniveau

 Die Voraussetzungen für andere Instrumente können unter www.isb-gym8-lehrplan.de abgerufen werden. (Weg: Lehrplan für das achtjährige Gymnasium - Musik - Jahrgangsstufen 11/12 - Weitere Lehrpläne- Mu Addita 11-12 Literaturlisten Eingangsniveau)

 Der Nachweis wird an der Schule in Gegenwart von Vertretern der Fachschaft Musik vor dem 15. April erbracht. Die Entscheidung für das schriftlich-praktische Abiturfach ist nach Bestehen dieses Nachweises verbindlich.

2. Unterricht, Additum:

Die Schülerin/ der Schüler besucht vier Semester das Fach Musik mit zwei Wochenstunden. Als sogenannten Additum muss sie/er einen Unterricht im Instrument (in Gesang) nachweisen. Die Belegung des Additums kann entweder an der Schule selbst oder auf Antrag extern erfolgen. Im zweiten Fall muss die Schülerin/ der Schüler (bzw. die Erziehungsberechtigten) selbst für den Unterricht sowie dessen Organisation und Finanzierung sorgen. Die Wahl des Instruments begründet laut KMBek keinen Anspruch auf kostenlosen Unterricht in diesem Instrument an der Schule.

3. Leistungserhebung:

Die erworbenen Kenntnisse werden in Form großer und kleiner Leistungsnachweise abgeprüft. Zudem muss die Schülerin/ der Schüler pro Semester ein Vorspiel absolvieren, das in den Semestern 11/1, 11/2, 12/1 ein Pflichtstück, ein Wahlstück und Vomblattspiel umfasst.

In 12/2 entfällt das Pflichtstück. Pflicht- und Wahlstück müssen aus verschiedenen Stilepochen stammen. Die Wahl des Pflichtstücks erfolgt 6 Wochen vor dem Vorspieltermin (Ferien werden nicht mitgezählt).

Die Bewertungen der Einzelleistungen von Pflicht-, Wahlstück und Vomblattspiel in den Ausbildungsabschnitten 11/1, 11/2, 12/1und in der Abiturprüfung 2:2:1 gewichtet, in 12/2 ist die Gewichtung Wahlstück, Vomblattspiel 4:1, da das Pflichtstück entfällt. Die Leistungen aus dem regulären Unterricht und die Ergebnisse des Vorspiels bilden im Verhältnis 1:1 die Gesamtnote des Semesters.

Das Vorspiel wird von zwei an der Schule tätigen Fachlehrern abgenommen, bzw. von Instrumentallehrern, die an der Schule tätig sind. Einer der Prüfer muss der Kursleiter des von der Schülerin/ dem Schüler besuchten Fachunterrichts sein, dessen Bewertung im Zweifelsfall entscheidet.

Die schriftliche Abiturprüfung wird zentral vom Ministerium gestellt. Die Note der Schriftlich praktischen Abiturprüfung wird folgendermaßen berechnet:

schriftliche Prüfung x 2 + praktische Prüfung x 2 = Prüfungsergebnis

 

II. Musik als "normales" Fach - Wahlpflichtfachbereich - Colloquium   

  • Belegung für 4 Semester
  • je eine schriftliche Klausur im Semester, Exen, Lernzielkontrollen, Unterrichtsbeiträge, praktische Vorspiele...

Ihr wählt das Fach Musik und belegt dieses Fach damit für 4 Semester.

Die Inhalte sind nach verschiedenen Aspekten geordnet (z.B. Musik und Politik, Klangkörper (z.B. Orchester) im Wandel) und werden meist im chronologischen Zusammenhang behandelt.

Jedes Semester schreibt ihr je eine Klausur. Kleine Leistungsnachweise (Stegreifaufgaben, Rechenschaftsablagen usw.) sind wie in den bisherigen Jahrgangsstufen vorgesehen.

Das Colloquium gliedert sich in zwei Prüfungsteile von je etwa 15 Minuten Dauer:

  1. Kurzreferat der Schülerin oder des Schülers zum gestellten Thema (ca. 10 Minuten) aus dem gewählten Prüfungsschwerpunkt sowie ein Gespräch über das Kurzreferat;
  2. Gespräch zu Problemstellungen aus zwei weiteren Ausbildungsabschnitten.

 Der Prüfungsausschuss benennt rechtzeitig die Themenbereiche der Kolloquiumsprüfung (mehr als zwei pro Halbjahr). Die Themenbereiche sind allen vier Ausbildungsabschnitten zu entnehmen. (…) Aus dem gewählten Themenbereich legt der Fachausschuss die Themen für die Kurzreferate fest.

"Das Thema wird der Schülerin oder dem Schüler etwa 30 Minuten vor Prüfungsbeginn schriftlich bekannt gegeben." (§ 81 Abs. 2 GSO)

"Bei der Bewertung der mündlichen Prüfungen ist neben den fachlichen Kenntnissen und Fähigkeiten die Gesprächsfähigkeit angemessen zu berücksichtigen." (§ 82 Abs. 3 GSO)

 

III. Profilbereich

Vokalensemble / oder Instrumentalensemble

  • Belegung für 2 oder 4 Semester
  • keine Abiturprüfung in diesem Ensemble
  • 2 Stunden:    
    • 1. Stunde = weiterhin verpflichtend Teilnahme am Großen Chor                    
    • 2. Stunde = Arbeit im kleinen Oberstufenensemble (2. Stunde muss nicht zwingend wöchentlich sein, kann auch als Blockveranstaltunoder in mehreren Einheiten durchgeführt werden)
  • mit offiziellem Lehrplan (http://www.isb-gym8-lehrplan.de unter "Weitere Lehrpläne"); sehr interessant: Bereich Anleiten einer Gruppe - Dirigieren usw.
  • je Semester eine Praktische Klausur mit Prüfungsgespräch
    • Vorsingen von 2 Chorstimmen aus Werken des Ausbildungsabschnittes
    • Vomblattsingen einer leichteren tonalen Melodie (wird geübt; im Gegensatz zu restlichen Prüfungsinhalten nur 1/2 gewertet)
    • Prüfungsgespräch zu den erarbeiteten Werken sowie zu behandelten Inhalten der Module des Lehrplans Vokalensemble (siehe dazu "Regelungen für das Fach Musik in der Oberstufe des achtjährigen Gymnasiums" - bei Verkündigung Bayern)
  • kleine Leistungsnachweise mit Schwerpunkt praktische Leistungen

 

VI. W - P Seminar

Falls in eurem Jahrgang angeboten, könnt natürlich zusätzlich auch das W- Seminar oder P-Seminar Musik belegen. (3 Semester siehe unten)

 

Stundentafel

 
Fundstellen: Schulordnung für die Gymnasien in Bayern (GSO), 30. Auflage 2010 KMBek vom 11.09.2009 Az.: III.2-5 S 5400.16-6.75 692 (KWMBl Nr. 17/2009, S. 314–316) ergänzend: KMBek vom 29.06.2010 Az.: III.2-5 S 5400.16-6.40 459 (KWMBl Nr. 15/2010, S. 200)