Grundwissen 7. Klasse

 

1. Wer herrschte im mittelalterlichen Europa?

800: Kaiserkrönung Karls des Großen

Am Weihnachtstag des Jahres 800 krönte Papst Leo III. in Rom Karl den Großen zum Kaiser. Die römischen Adligen bestätigten die Krönung. Karl verstand sich als Diener und Beschützer der römischen Kirche. Erst nach jahrelangen Verhandlungen akzeptierte der oströmische Kaiser Karl den Großen als gleichberechtigten Herrscher.

1077: Heinrich IV. in Canossa

Heinrich IV. (1053-1106) unternahm den „Gang nach Canossa“, um die Lösung vom Kirchenbann des Papstes zu erreichen. Nach Vermittlung durch die Markgräfin Mathilde erreichte Heinrich sein Ziel. Ein Kompromiss wurde 1122 mit dem Wormser Konkordat gefunden. Der Grundkonflikt zwischen Kirche und weltlicher Macht war damit jedoch noch nicht gelöst.

Herzog

Bei den germanischen Stämmen war ein Herzog der erwählte Heerführer, später wurde daraus ein dauerhaftes Amt, z.B. der Anführer eines Stammes (Stammesherzogtum).

 Investitur/Investiturstreit

Als Investitur (von lat. investire = bekleiden) wird die feierliche Einsetzung von hohen Geistlichen in ihr Amt im Mittelalter bezeichnet. Der König wies die Bischöfe, Äbte und Äbtissinnen mit den Investitursymbolen Ring und Stab in ihre Ämter und damit in ihre Machtbefugnisse ein. Die Könige begründeten ihre Mitwirkung damit, dass die Bischöfe mit der Verwaltung des königlichen Besitzes betraut waren. Mit der Kirchenreform im 11. Jahrhundert versuchte die Kirche, den Einfluss der Könige auf kirchenpolitische Angelegenheiten erheblich einzuschränken. Der Investiturstreit zwischen Papst und weltlichen Herrschern dauerte mehrere Jahrzehnte an. Seinen Höhepunkt hatte er in der Auseinandersetzung zwischen Kaiser Heinrich IV. und Papst Gregor VII..

Kaiser

Karls Krönung zum Kaiser (entstanden aus dem lateinischen Beinamen „Caesar“ der römischen Kaiser) begründete das mittelalterliche Kaisertum, indem es an das antike römische Kaisertum anknüpfte und zugleich an den Krönungsort Rom und die Krönung durch den Papst gebunden war.

König

Adliger, der gegenüber den Herzögen über die höheren Herrschaftsrechte verfügte. Die Ursprünge des Königtums liegen im „Heerkönigtum“ (Heerführer).

Kreuzzug

Im weiteren Sinne ist unter einem Kreuzzug ein von der Kirche im Mittelalter geförderter Kriegszug gegen „Heiden“ (Ungläubige) und Ketzer (vom rechten Glauben abgewichene) zu verstehen. Ziel war die Ausbreitung oder Wiederherstellung des katholischen Glaubens. Vom Ende des 11. (1095 Kreuzzugsaufruf Papst Urbans II.) bis zum Ende des 13. Jahrhunderts (1291 völlige Vertreibung der Kreuzritter aus Palästina) waren die Kreuzzüge kriegerische Unternehmungen, um das Heilige Land zurückzuerobern. In der Kreuzzugsidee verband sich der Gedanke der Pilgerfahrt und des Kampfes gegen die „Heiden“ mit dem Ziel, das Heilige Grab in Jerusalem zu befreien. Militärische Gewalt und der „Opfertod“ wurden dabei als Akt der Buße gerechtfertigt.

Lehnswesen: Lehnsherr und Vasall

Das Lehen war ein vom Herrn an den Lehnsmann (Vasall) lebenslang geliehenes Gut, für das der Vasall dem Herrn Dienste zu leisten hatte. Lehnsherr und Vasall begaben sich in ein gegenseitiges Pflicht- und Treueverhältnis: Der Herr nahm den Vasallen unter seinen Schutz, verlangte dafür aber im Frieden Rat und im Kriegsfall militärische Hilfe. Als Gegenleistung belohnte der Herr den Vasallen mit einem Lehen. Das Lehen konnte Land sein, aber auch ein Amt oder ein bestimmtes Recht. Grafen, Markgrafen, Herzöge, Bischöfe und Äbte waren Vasallen des Königs (Kronvasallen), die Ämter in der Reichsverwaltung ausübten.

Die Kronvasallen konnten Königsgüter, Ämter und Eigenbesitz an kleinere Vasallen weitergeben, die dann ihrem unmittelbaren Lehnsherrn, aber nicht mehr dem König zu Treue verpflichtet waren.

Reichskirche

Otto I. stärkte die Verbindung des Königtums mit der Kirche, indem er Bistümer und Abteien fast nur noch Geistlichen übertrug, die zuvor am Königshof tätig waren. Sie stützten, wie zum Beispiel sein Bruder Brun, die Macht des Königs. Als Gegenleistung erhielten sie Lehnsgebiete, die sie verwalteten. Die enge Verbindung von Königtum und Kirche wird heute als „Reichskirchensystem“ bezeichnet.

Staufer

Schwäbisches Geschlecht, benannt nach der Stammburg Hohenstaufen. Die Staufer gelangten 1138 mit Konrad III. auf den deutschen Königsthron. Bis 1254 folgten u.a. Friedrich I. und Friedrich II.. Ihre Macht im Reich war vor allem durch den reichen Grundbesitz im Elsass, in Schwaben und Franken begründet.

 

2. Lebensformen und Lebensräume im Mittelalter

Adel

(von ahd. edili = die Edelsten). Bezeichnung für die Schicht mächtiger Familien, die im Mittelalter durch ihre Abstammung und durch Grundbesitz besondere Rechte gegenüber der übrigen Bevölkerung beanspruchte. Die Adligen genossen ein hohes Ansehen in der Gesellschaft und übernahmen oft militärische Dienste und Verwaltungsaufgaben für den König. Sie zahlten keine Steuern. Zum Adel zählten z.B. die Grafen, die Herzöge und später die Ritter. Die Vorrechte des Adels wurden in Europa schrittweise mit der Entwicklung der Demokratie in England und mit der Französischen Revolution (1789) abgeschafft.

Bürger

Der Begriff Bürger bezog sich im Mittelalter auf eine städtische Bevölkerungsgruppe. Bürger hatten das Recht auf Grundbesitz und konnten ihren Wohnsitz frei wechseln. Alle Bürger unterstanden dem Stadtrecht. Dies galt für Männer und Frauen.

Nur die männlichen Vollbürger waren berechtigt, den Rat der Stadt zu wählen und Ämter zu besetzen. Juden waren meist vom Bürgerrecht ausgeschlossen, ebenso Gesellen, Mägde und Tagelöhner. Heute werden alle mit vollen politischen Rechten, z.B. dem Wahlrecht, ausgestatteten Einwohner eines Staates Bürger genannt – unabhängig davon, ob sie auf dem Land oder in einer Stadt leben.

Getto

Abgegrenztes Stadtviertel der Juden; oft erinnern noch heute Straßennamen wie „Judengasse“ daran. Im Laufe des Mittelalters wurde der jüdische Wohnbereich in vielen Städten durch Mauern und Tore umgeben, die man abends verschloss. Juden und Christen lebten dadurch weitgehend isoliert voneinander.

Grundherrschaft

Der Grundherr, z.B. ein Adliger, ein Kloster oder ein Bischof, verfügte über das Obereigentum an Grund und Boden. Er überließ abhängigen Bauern, den Grundholden (=Hörigen), Land zur Bewirtschaftung. Für den Schutz, den der Grundherr gewährte, waren die Hörigen zu Abgaben und Frondiensten verpflichtet. Gänzlich unfreie Bauern, die Leibeigenen, arbeiteten auf dem Herrenland bzw. auf Fronhöfen, die den Mittelpunkt einer Grundherrschaft bildeten. Zwar änderten sich die Form der Abhängigkeit und die Art der Abgaben im Lauf des Mittelalters, doch die Grundherrschaft bestimmte die Wirtschaftsweise und das Leben der Bauern bis ins 19. Jahrhundert.

Patrizier

Patrizier waren Angehörige der städtischen Oberschicht im mittelalterlichen Europa. Zum Patriziat gehörten einflussreiche bürgerliche und adlige Familien, meistens Kaufleute und Großgrundbesitzer. Die Patrizier fühlten sich den Adelsfamilien auf dem Land ebenbürtig. Bis ins 14. Jahrhundert waren allein die Patrizier berechtigt, hohe städtische Ämter zu bekleiden und sich in den regierenden Rat der Stadt wählen zu lassen. Der Anteil der Patrizier betrug in den meisten Städten nicht mehr als 5 bis 10 Prozent der Gesamtbevölkerung.

Reichsstadt

Im alten Deutschen Reich (bis 1806) gab es Städte, die unmittelbar dem König bzw. Kaiser unterstanden. Diese Reichsstädte zahlten zwar Steuern und sollten die Politik des Herrschers unterstützen, die inneren Angelegenheiten konnte der Rat der Stadt jedoch selbst regeln. Reichsstädte entstanden häufig aus Siedlungen um eine Königspfalz oder –burg, z.B. Nürnberg. Einigen Städten, deren Stadtherr ursprünglich ein Bischof war, gelang es, die Reichsunmittelbarkeit zu erkämpfen, z.B Augsburg und Regensburg. Da der König nur selten anwesend war, empfanden sich die Reichsstädte oft als frei.

Absolutismus

(von lat. legibus absolutus = von den Gesetzen gelöst). Bezeichnung für eine Regierungsform, die ihren Höhepunkt im 17. Und 18. Jahrhundert fand. Der Monarch beanspruchte die uneingeschränkte Macht ohne Mitwirkung der Stände, weil er sich als Stellvertreter Gottes auf Erden verstand. Der Herrscher leitete die Verwaltung, gleichzeitig gingen von ihm die Gesetzgebung und die Rechtsprechung aus.

Gleichgewichtspolitik

Außenpolitische Zielsetzung seit dem 18. Jahrhundert, nach der ein Gleichgewicht der europäischen Mächte (balance of power) sichergestellt werden sollte. Vor allem England vertrat dieses Prinzip, um die Vormacht eines Staates auf dem europäischen Kontinent zu verhindern.

Hegemoniestreben

Streben nach einer Vorrangstellung vor anderen Staaten in politischer, wirtschaftlicher und kultureller Hinsicht. Seit dem 17. Jahrhundert ein wichtiges Prinzip in der europäischen Außenpolitik.

Konstitutionelle Monarchie

Die konstitutionelle Monarchie ist eine Form der Staatsverfassung, in der die absolute Macht des Monarchen durch eine Verfassung (Konstitution) beschränkt wird. Sie wurde zuerst in England mit der Bill of Rights von 1689 verwirklicht. Der Monarch wurde in der Gesetzgebung und in der Aufstellung des Staatshaushaltes vom Parlament abhängig.

Merkantilismus

Der Merkantilismus war die vorherrschende Wirtschaftspolitik in der Zeit des Absolutismus. Er hatte das Ziel, die Ausfuhr des Staates zu erhöhen und die Einfuhr zu beschränken. Die Überschüsse aus dem Handel – vor allem durch die Ausfuhr hochwertiger Fertigwaren – wurden als entscheidend für die Erhöhung des Reichtums des Staates betrachtet. Kritiker des Merkantilismus bemängelten die einseitige Ausrichtung auf den Export von Fertigwaren.

Parlament

(von franz. parler = reden) Bezeichnung für eine Volksvertretung, die aus einer oder zwei Kammern besteht. Das erste Parlament entstand in England im ausgehenden 13. Jahrhundert – als eine Folge der Magna Charta. Die Königsmacht wurde durch diese Versammlung eingeschränkt.

Stehendes Heer

Das stehende Heer bildete eine wichtige Säule der absolutistischen Herrschaft. Es bestand auch in Friedenszeiten und machte den König unabhängig von einer Unterstützung des Adels.

 

3. Die Herausbildung der frühneuzeitlichen Staatenwelt

1453: Eroberung Konstantinopels

Die Eroberung der Hauptstadt des Byzantinischen Reiches bedeutete das Ende des Oströmischen Reiches. Sie sicherte den Herrschern des Osmanischen Reiches die Kontrolle des Zugangs zum Schwarzen Meer und des Landweges nach Indien.

Goldene Bulle

Reichsgesetz zur Königswahl, das 1356 von Kaiser Karl IV erlassen wurde und bis 1806 gültig war. Das königliche Goldsiegel (,,Bulle”) gab der Urkunde* ihren Namen. In dem Gesetz wurde u.a. festgelegt:

  1. die Zusammensetzung des Kurfürstenkollegs (drei geistliche und vier weltliche Fürsten),
  2. das Wahlverfahren,
  3. die Rechte der Kurfürsten,
  4. die Durchführung der Reichstage.

Kurfürsten

Den Kurfürsten (Kur = Wahl) stand das Recht der Königswahl zu. Ab 1257, später bestätigt durch die Goldene Bulle von 1356, war es der feste Kreis der drei geistlichen und vier weltlichen Kurfürsten. Die Wahl war ein wesentlicher Bestandteil der politischen Anerkennung des neuen Herrschers.

Ostsiedlung

Deutsche Siedler folgten dem Ruf deutscher und polnischen Fürsten und gründeten seit dem 11. Jahrhundert Dörfer und Städte zwischen Elbe und Oder sowie auf polnischem Herrschaftsgebiet. Die gewaltsame Gründung eines deutschen Ordensstaates belastete die zumeist friedlichen Beziehungen zwischen Deutschen und Polen.

Territorialstaat

Der spätmittelalterlich-frühneuzeitliche Territorialstaat, ein möglichst geschlossenes Herrschaftsgebiet, löst den auf das Lehnswesen gegründeten ,,Personenverbandsstaat” ab. Herrschaft wird nun zur umfassenden obrigkeitlichen Gewalt, die andere Herrschaftsträger (Adel, Geistlichkeit, Städte) zurückdrängt.

 

4. Neue geistige und räumliche Horizonte

1492: Entdeckung Amerikas

Im Jahr 1492 unternahm der Genueser Christoph Kolumbus im Auftrag des spanischen Königs eine Expedition, um den Seeweg nach Indien zu suchen. Als Kolumbus am 12. Oktober 1492 an Land ging, betrat er nicht- wie er irrtümlich annahm - Indien, sondern einen bis dahin nicht bekannten Kontinent, den man später Amerika nannte. Diese Entdeckung war so bedeutend, dass sie als Beginn eines neuen Zeitalters (Neuzeit) bezeichnet wird.

1517: Beginn der Reformation

(von lat, reformatio = Umgestaltung, Erneuerung). Unter Reformation wird heute zumeist Luthers Kritik an der Kirche verstanden, die er im Jahr 1517 durch die Veröffentlichung seiner 95 Thesen zum ersten Mal öffentlich äußerte. Eigentlich ist mit dem Begriff Reformation die Wiederherstellung eines ursprünglichen Zustands gemeint. Die Reformation im 16. Jahrhundert hatte das Ziel, die Reinheit des Glaubens und die Form der Kirche wiederherzustellen. Sie führte am Ende zu einer Spaltung der Kirche in Katholiken und Protestanten. Aus der Reformationsbewegung entstanden die lutherischen Kirchen.

 1618-1648: Der Dreißigjährige Krieg

Was man 1618 noch als einen Krieg um Glaubensfragen ansehen konnte, entwickelte sich zu einem europäischen Machtkampf in zweierlei Hinsicht: Einerseits wollten protestantische Reichsfürsten ihre Unabhängigkeit gegenüber dem Kaiser durchsetzen, andererseits kämpften die Länder zunehmend um ihre Machtstellung in Europa.

Humanismus

Mit dem Begriff wird eine Lebensanschauung bezeichnet, die unter den Gelehrten im Zeitalter der Renaissance vorherrschte. Die Humanisten traten für eine umfassende Bildung des Menschen ein, Sie studierten die Quellen der antiken Schriftsteller und beschäftigten sich wissenschaftlich mit Sprachen, Geschichte und Philosophie. Der Humanismus begann im 14, Jahrhundert in Italien und breitete sich von dort im Laufe der beiden folgenden Jahrhunderte nach Frankreich, Spanien, England und Deutschland aus.

Martin Luther

Die Lehre von Martin Luther (1483-1546) richtete sich darauf, die Bibel (das Wort Gottes) zur Grundlage des Glaubens und der Theologie zu machen (innere Kritik) und die sittlichen Schwächen der Kirche zu beseitigen (äußere Kritik).

Neuzeit

Die Fortschritte, die im 14. und 15. Jahrhundert erreicht wurden, veranlassten Historiker im 19, Jahrhundert dazu, die Zeit ab etwa 1500 als Neuzeit zu bezeichnen, Es handelt sich hier um die Benennung der Epoche, die auf die Antike und das Mittelalter folgt. Dabei geht man von der Auffassung aus, dass die Entwicklung eines neuen Menschenbildes (Renaissance und Humanismus), die Erfindung des Buchdrucks, die Entdeckungen und die Reformation (siehe S. 178ff.) die Grundlagen der modernen Zeit darstellen.

Renaissance

Bezeichnung für die Wiederentdeckung der antiken Sprache und Kultur. Die Entwicklung begann im ausgehenden 13. Jahrhundert in Italien und breitete sich über 300 Jahre lang in ganz Europa aus. Maler, Bildhauer und Architekten schufen einen neuen Kunststil, nach dem Körper und Bewegungen möglichst wirklichkeitsnah dargestellt wurden. Diese Zeitspanne wird heute als Übergang vom Mittelalter zur Neuzeit gesehen.

Westfälischer Friede

Mit dem Westfälischen Frieden von 1648 wurde der Dreißigjährige Krieg beendet, Katholiken, Lutheraner und Calvinisten waren jetzt gleichberechtigt: Das Prinzip, wonach sich die Untertanen nach der Konfession des Fürsten richten mussten, wurde abgeschwächt. Dieses Friedensabkommen zeigt weitere wesentliche Veränderungen an: Die Rangordnung der europäischen Mächte hat sich zu Ungunsten des Deutschen Reiches verschoben. Innerhalb des Reiches bildeten die Reichsstände (Kurfürsten, weitere weltliche und geistliche Fürsten sowie Reichsstädte, die unmittelbar dem Kaiser unterstellt waren) ein starkes Gegengewicht zum Kaiser. Sie herrschten in ihren Gebieten weitgehend selbstständig. Im „lmmer währenden Reichstag" tagten die Ständevertreter seit 1663 in Regensburg.

Ritter

Die Ritter waren die beritten und gepanzert in den Kampf ziehenden Krieger des Mittelalters. Der Ritterstand bildete sich aus dem alten, Grund besitzenden Adel und den ursprünglich unfreien Dienstmannen, die für ihren Herrn kämpften. Ab dem 12. Jahrhundert verband die Ritter, vom einfachen Ministerialen bis hinauf zum König, ein gemeinsames ideal: Kriegsdienst und Treue gegenüber dem Herrn, Schutz der Kirche und der Armen sowie eine kultivierte, ,,ritterliche" Lebensart.

Stadtrecht

Durch die Verleihung des Stadtrechts an eine Siedlung schuf der Stadtgründer einen eigenen Rechtsbezirk. In der Gründungsurkunde wurden die in der Stadt geltenden Privilegien, z. B. das Recht, einen Markt abzuhalten, sowie Rechtsgrundsätze für das Zusammenleben der Bürger und die Pflichten gegenüber dem Stadtherrn festgelegt.

Ständewesen

Im Mittelalter und in der frühen Neuzeit bestimmte die Geburt, zu welchem gesellschaftlichen Stand ein Mensch gehörte, Während sich im frühen Mittelalter die Gesellschaft in Adlige sowie Freie und Unfreie teilte, setzte sich die Kirche seit dem 11. Jahrhundert mit ihrer „Dreiständelehre” (Klerus, Adel und Bauern) durch. im Laufe des Mittelalters kamen die Bürger in den entstehenden Städten zum dritten Stand hinzu, Zu keinem Stand gehörten z.B. Arme, Tagelöhner und die Minderheit der luden. Die Zugehörigkeit zu einem Stand galt als gottgewollt. Sie bestimmte den Zugang zu Berufen, Rechten und Bildungsmöglichkeiten, aber auch die Möglichkeiten politischer Macht. Nur in seltenen Ausnahmefällen konnte man in einen anderen Stand wechseln. Ein wichtiges Merkmal einer ständischen Gesellschaft ist die politische und soziale Ungleichheit zwischen den einzelnen Ständen.

Zunft

Im Mittelalter schlossen sich Menschen oft zu Hilfsgemeinschaften, so genannten Gilden, zusammen. Häufig taten dies Menschen, die in einer Stadt dasselbe Gewerbe ausübten. Ein Beispiel für eine Gilde ist die Zunft, der die Handwerksmeister eines Berufs beitreten mussten (= Zunftzwang). Die Zunft regelte die Arbeitsverhältnisse und sicherte die wirtschaftliche Existenz der einzelnen Handwerker durch die Verhinderung von Konkurrenz, Die Zunftmitgliedschaft prägte aber auch die alltägliche Lebensführung. Zünfte entstanden im 12. ]h. und wurden im 19. Jh. abgeschafft. Heute schließen sich Handwerker zur Förderung gemeinsamer gewerblicher Interessen in lnnungen zusammen.