Descartes Gymnasium Neuburg a. d. Donau

naturwissenschaftlich-technologisches und sprachliches Gymnasium

Latinum

 Ein "Latinum" wird in der Regel in drei Stufen erworben und im jeweiligen Jahreszeugnis bescheinigt:

  1. Latinum ("Großes Latinum"): Lateinnote im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 10 oder 11 nicht schlechter als "ausreichend" (Bescheinigung im Jahreszeugnis und im Abiturzeugnis).
  2. Gesicherte Lateinkenntnisse ("Kleines Latinum"): Lateinnote im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 9 nicht schlechter als "ausreichend" (Bescheinigung im Jahreszeugnis und im Abiturzeugnis).
  3. Lateinkenntnisse: Lateinnote im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 8 nicht schlechter als "ausreichend" (Bescheinigung im Jahreszeugnis durch Note; gesonderte Bescheinigung nur auf Antrag).

Schüler, die in der Jahrgangsstufe 9 bereits das „Kleine Latinum“ erhalten haben, können das "Große Latinum" am Ende dieses Schuljahres vorzeitig mittels einer Ergänzungsprüfung erwerben,

- wenn definitiv feststeht, dass sie die Schule nach der 9. Klasse verlassen werden, um eine andere Schulart zu besuchen oder eine Berufsausbildung zu beginnen,

- wenn sie für die 10. Klasse zum Schulbesuch im Ausland beurlaubt sind,

- wenn sie kein Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 10 erhalten und Latein nach Jahrgangsstufe 10 nicht weiter belegen,

- wenn sie kein Jahreszeugnis der Jahrgangsstufen 10 und 11 erhalten und nicht beabsichtigen, Latein in der Qualifikationsphase weiter zu belegen.

- wenn sie Latein als 2. Fremdsprache im nächsten Schuljahr ablegen und nachweislich an einem anderen Gymnasium durch eine spätbeginnende Fremdsprache ersetzen.

- wenn die Jahresfortgangsnote am Ende des laufenden Schuljahres nicht schlechter als ausreichend ist.

Die Ergänzungsprüfung kann am Ende des nächsten Schuljahres von Schülern, die sie in diesem Schuljahr nicht bestanden haben, einmalig wiederholt werden.

Weitere Hinweise erhalten Sie unter   https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2022-474/  .

 Inhalt, Umfang und Durchführung der Ergänzungsprüfung („Großes Latinum“)

Die Ergänzungsprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil, Gewichtung 2 : 1.

Der schriftliche Teil besteht aus einer lateinisch-deutschen Übersetzung im Schwierigkeitsgrad eines inhaltlich anspruchsvolleren Cicero-Textes im Umfang von 110 lateinischen Wörtern. Die Arbeitszeit beträgt 90 Minuten.

Als Hilfsmittel darf ein zugelassenes Wörterbuch verwendet werden, das bei Bedarf von der Schule gestellt wird.

Der mündliche Teil besteht aus einer 20-minütigen Prüfung mit 30-minütiger Vorbereitungszeit zum Lateinlehr-stoff der Jahrgangsstufe 9.

Auf schriftlichen Antrag eines Erziehungsberechtigten kann diese mündliche Prüfung durch die Gesamtnote aller kleinen Leistungsnachweise der Jahrgangsstufe 9 ersetzt werden. Diese wird auf eine ganze Zahl gerundet.

Die Feststellungsprüfung ist bestanden, wenn die Gesamtnote "ausreichend" oder besser erzielt wird, wobei weder im schriftlichen noch im mündlichen Teil die Leistung "ungenügend" (Note 6) sein darf.

Gesicherte Lateinkenntnisse ("Kleines Latinum")

- Sonderfälle -

Gesicherte Lateinkenntnisse (= "Kleines Latinum") werden normalerweise erworben und im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 9 sowie im Abiturzeugnis bescheinigt, wenn die Lateinnote nicht schlechter als "ausreichend" war.

Folgende Sonderfälle können sich ergeben:

Das "Kleine Latinum" wird Schülern der Jahrgangsstufe 9 auch dann bescheinigt, wenn sie das Klassenziel nicht erreicht haben, aber in Latein eine Zeugnisnote besser als "mangelhaft" haben.

Das "Kleine Latinum" können gegen Ende des jeweils darauffolgenden Schuljahres nachträglich mittels einer Feststellungsprüfung erwerben

  1. Schüler der Jahrgangsstufe 9 des Gymnasiums, die im Jahreszeugnis im Fach Latein eine schlechtere Note als „ausreichend“ erzielt haben, sofern sie

- die Jahrgangsstufe 9 nicht wiederholen,

- kein Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 10 erhalten,

- kein Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 11 erhalten oder

- nicht beabsichtigen, Latein in Jahrgangsstufe 11 weiter zu belegen.

  1. Schüler der Jahrgangsstufe 10 des Gymnasiums, die im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufen 9 und 10 im Fach Latein eine schlechtere Note als „ausreichend“ erzielt haben, sofern sie

- die Jahrgangsstufe 10 nicht wiederholen

- Latein in Jahrgangsstufe 11 nicht weiter belegen.

Der Ersatz des mündlichen Teils der Feststellungsprüfung durch die auf eine ganze Zahl gerundete Gesamtnote der in Jahrgangsstufe 10 erzielten kleinen Leistungsnachweise ist in diesem Falle nicht möglich.

  1. Schüler der Jahrgangsstufe 11 des Gymnasiums, die im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufen 9, 10 und 11 im Fach Latein eine schlechtere Note als „ausreichend“ erzielt haben sofern sie

- die Jahrgangsstufe 11 nicht wiederholen,

- Latein in der Qualifikationsphase nicht weiter belegen.

Der Ersatz des mündlichen Teils der Feststellungsprüfung durch die auf eine ganze Zahl gerundete Gesamtnote der in Jahrgangsstufe 11 erzielten kleinen Leistungsnachweise ist in diesem Falle nicht möglich.

Inhalt, Umfang und Durchführung der Feststellungsprüfung („Kleines Latinum“)

Die Feststellungsprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil (Gewichtung 2 : 1).

Der schriftliche Teil besteht aus einer lateinisch-deutschen Übersetzung im Schwierigkeitsgrad einer inhaltlich einfacheren Textstelle (z. B. Cäsar) im Umfang von ca. 120 lateinischen Wörtern. Die Arbeitszeit beträgt 120 Minuten.

Als Hilfsmittel darf ein zugelassenes Wörterbuch verwendet werden.

Der mündliche Teil besteht aus einer 20-minütigen Prüfung mit 30-minütiger Vorbereitungszeit zum Lateinlehrstoff der Jahrgangsstufe 9.

Nur die oben unter 1. genannten Schüler können auf schriftlichen Antrag eines Erziehungsberechtigten und nur mit Genehmigung der Schulleitung diese mündliche Prüfung durch die Gesamtnote aller kleinen Leistungsnachweise der Jahrgangsstufe 9 ersetzen, sofern diese in hinreichender Anzahl vorliegen. Die Gesamtnote der kleinen Leistungsnachweise wird dabei auf eine ganze Zahl gerundet.

Die Feststellungsprüfung ist bestanden, wenn die Gesamtnote "ausreichend" oder besser erzielt wird, wobei weder im schriftlichen noch im mündlichen Teil die Leistung "ungenügend" (Note 6) sein darf.

 

 

Latinum als Studienvoraussetzung

Je nach Bundesland und je nach Universität werden Lateinkenntnisse in den verschiedenen Fächern und Studiengängen auf unterschiedlichem Niveau als Zulassungsvoraussetzung gefordert. Die Abiturientinnen und Abiturienten, die ein Latinum aus der Schule mitbringen, haben einen großen Vorteil gegenüber denen, die es in Latinumskursen an der Universität erst nachträglich erwerben müssen. Da die Regelungen von Ort zu Ort sehr unterschiedlich sind, können keine genauen Angaben gemacht werden. Der Deutsche Altphilologenverband arbeitet an einer ausführlichen Katalogisierung.

Als sicher kann lediglich gelten, dass für die folgenden Studienfächer (es handelt sich dabei nicht nur um die Lehramtsstudiengänge) ein Latinum gefordert wird:

Login

Kontaktdaten

Descartes-Gymnasium
Frauenplatz B88
86633 Neuburg / Donau

08431 / 6786-0

08431 / 42221

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
www.descartes-gym.de

 

 

Login

JSN Educare is designed by JoomlaShine.com | powered by JSN Sun Framework